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LISTE DER VERBOTENEN PHARMAKOLOGISCH-MEDIZINISCHEN MASSNAHMEN ZUR LEISTUNGSBEEINFLUSSUNG (DOPING-LISTE)

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) definiert Doping als die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden entsprechend der aktuellen Dopingliste. Massgebend fĂĽr die nachstehenden Listen sind die Richtlinien der medizinischen Kommission des IOC vom Januar 2000.

OnlineDopingDatenbank

  1. Verbotene Substanzklassen
    A. Stimulantien
    B. Narkotika
    C. Anabolika
    D. Diuretika
    E. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)'

    Jede Substanz, die einer der verbotenen Substanzklassen angehört, ist verboten, auch wenn sie nicht namentlich aufgeführt ist. Dies war auch der Grund zur Einführung des Ausdrucks "und verwandte Substanzen". Innerhalb der fraglichen Substanzklasse bezieht sich dieser Ausdruck auf die Verwandtschaft bezüglich der pharmakologischen Wirkung und/oder der chemischen Struktur. ACHTUNG: Es ist Aufgabe des Sportlers sich zu vergewissern, dass jedes Medikament, jedes Supplement oder jedes sonstige Präparat, das er einnimmt, keine verbotenen Substanzen enthält.

  2. Verbotene Methoden
    A. Blutdoping
    B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation

  3. Substanzklassen mit gewissen Einschränkungen
    A. Alkohol
    B. Cannabinoide
    C. Lokalanästhetika
    D. Kortikosteroide
    E. Betablocker

    I. Verbotene Substanzklassen
    I.A. Stimulantien

    Amfepramon

    Fenfluramin

    Parahydroxyamfetamin

    Amfetamin

    Fenoterol

    Pemolin

    Amineptin

    Formoterol

    Pentetrazol

    Amiphenazol

    Heptaminol

    Phendimetrazin

    Bambuterol

    Koffein* / caféine*

    Phentermin

    Bromantan

    Kokain

    Phenylephrin

    Cafedrin

    Mazindol

    Phenylpropanolamin**

    Carphedon

    Mefenorex

    Pholedrin

    Cathin**

    Mephentermin

    Pipradrol

    Clenbuterol

    Mesocarb

    Prolintan

    Cropropamid

    Metamfetamin

    Propylhexedrin

    Crotetamid

    Methoxyphenamin

    Pseudoephedrin**

    Ephedrin**

    Methylendioxyamfetamin

    Reproterol

    Etamivan

    Methylephedrin**

    Salbutamol***

    Etilamfetamin

    Methylphenidat

    Salmeterol***

    Etilefrin

    Nikethamid

    Selegilin

    Fencamfamin

    Norphenfluramin

    Strychnin

    Fenetyllin

    Orciprenalin

    Terbutalin***

    und verwandte Substanzen!

    * Bei Koffein wird eine Probe als positiv erachtet, wenn im Urin mehr als 12 µg/ml enthalten sind.

    ** Für Cathin gilt eine Urinkonzentration von mehr als 5 µg/ml als positiv. Für Ephedrin und Methylephedrin gelten Urinkonzentrationen von mehr als 10 µg/ml als positiv. Für Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin werden Urinkonzentrationen von mehr als 25 µg/ml als positiv beurteilt.

    *** siehe Regelung bei I.C.2. Beta-2-Agonisten

    Bemerkungen:
    Vasokonstriktoren, insbesonders alle Imidazolinderivate (Naphazolin, Oxymetazolin usw.) und Phenylephrin, sind bei lokaler Anwendung (z.B. Augen- und Nasentropfen) erlaubt. Auch Adrenalin und seine Abkömmlinge sind als Zusatz für Lokalanästhetika zulässig

    I.B. Narkoanalgetika

    Buprenorphin

    Hydromorphon

    Pentazocin

    Dextromoramid

    Methadon

    Pethidin

    Diamorphin (Heroin)

    Morphin*

    Tilidin

    Hydrocodon

    Nalbuphin


    und verwandte Substanzen!

    * Für Morphin gilt eine Urinkonzentration ab 1 µg/ml als positiv.

    Bermerkungen:
    Bemerkungen: Folgende vornehmlich als Hustenmittel oder Schmerzmittel eingesetze Substanzen sind erlaubt: Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Ethylmorphin, Kodein, Pholcodin, Propoxyphen und Tramadol. Ebenfalls erlaubt ist das Antidiarrhoikum Diphenoxylat.

    I.C. Anabolika
    1. Anabole Steroide

    Androstendiol

    Formebolon

    19-Norandrostendion

    Androstendion

    Gestrinon

    Norethandrolon

    Boldenon

    Mesterolon

    Oxandrolon

    Clostebol

    Metandienon

    Oxymesteron

    Danazol

    Metenolon

    Oxymetholon

    Dehydrochlormethyltestosteron

    Methandriol

    Stanozolol

    Dehydroepiandrosteron (DHEA)

    Methyltestosteron

    Testosteron* / testostérone*

    Dihydrotestosteron

    Miboleron

    Trenbolon

    Drostanolon

    Nandrolon


    Fluoxymesteron

    19-Norandrostendiol


    und verwandte Substanzen!

    N.B. Um zu einer definitiven Beurteilung zu gelangen, können die individuellen Steroidprofile des Sportlers und/oder Bestimmungen der Isotopenverhältnisse berücksichtigt werden.

    * Für Testosteron gilt: Ein im Urin vorliegendes Verhältnis von Testosteron (T) zu Epitestosteron (E) von mehr als 6 bedeutet einen Dopingverstoss, sofern nicht nachgewiesen ist, dass dieses erhöhte Verhältnis aufgrund einer physiologischen oder pathologischen Besonderheit des Sportlers (z.B. verminderte Epitestosteron-Ausscheidung, Androgenproduktion infolge eines Tumors oder enzymatischer Mängel) zustande kam. Im Falle eines T/E-Quotienten von mehr als 6 müssen in jedem Fall unter der Aufsicht der zuständigen medizinischen Instanz weitere medizinische Abklärungen erfolgen, bevor ein Entscheid gefällt wird. Dazu wird ein Gesamtbericht erstellt. Dieser berücksichtigt sowohl frühere als auch spätere Testergebnisse und die Resultate der endokrinologischen Unter-suchung. Sind keine früheren Testergebnisse verfügbar, muss der Sportler mindestens einmal pro Monat während 3 Monaten unangemeldet überprüft werden. Die Resultate dieser Tests sind im Gesamtbericht aufzuführen. Entzieht sich der Sportler einer Zusammenarbeit, so wird die Urinprobe als positiv erklärt.

    2. Beta-2-Agonisten

    Bambuterol

    Formoterol

    Salbutamol*

    Clenbuterol

    Orciprenalin

    Salmeterol*

    Fenoterol

    Reproterol

    Terbutalin*

    und verwandte Substanzen!

    * Einzig Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin sind bei Asthma und Anstrengungsasthma zur Inhalation zugelassen. Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der Gebrauch dieser Medikamente mittels ärztlichem Attest durch einen Pneumologen oder einen Verbands- oder Mannschaftsarzt der zuständigen medizinischen Instanz vorgängig gemeldet wird.
    Für Salbutamol gilt eine Urinkonzentration von mehr als 1 µg/ml als verboten und wird als Anabolika-Missbrauch beurteilt.
    N.B. Da Beta-2-Agonisten auch stimulierende Eigenschaften besitzen; werden sie vom IOC auch unter den Stimulantien aufgefĂĽhrt.

    I.D. Diuretika

    Acetazolamid

    Canrenon

    Hydrochlorthiazid

    Spironolacton

    Amilorid

    Chlortalidon

    Indapamid

    Torasemid

    Bendroflumethiazid

    Etacrynsäure

    Mannitol*

    Triamteren

    Bumetanid

    Furosemid

    Mersalyl

     

    und verwandte Substanzen!

    * Verbot gilt nur bei intravenöser Anwendung

    I.E. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)


    1. Choriongonadotropin (HCG)*

    5. Insulinähnliches Wachstumshormon (IGF-1)

    2. Hypophysäres und synthetisches Gonadotropin

    6. Erythropoietin (EPO)

    3. Corticotropin (ACTH, Tetracosactid)

    7. Insulin*

    4. Somatotropin (HGH)



    * nur für Männer verboten .
    Nur für Männer verboten sind auch: Clomiphen, Cyclofenil, Tamoxifen (Mimetics)
    und verwandte Substanzen!

    N.B. Alle Releasingfaktoren fĂĽr die obenganannten Peptidhormone sowie deren Analoge sind eben-falls verboten.

    ** Isulin ist zur Behandlung eines insulinpflichtigen Diabetes erlaubt. Eine derartige Behandlung muss durch einen Endokrinologen oder einen Mannschaftsarzt der zuständigen medizinischen Instanz gemeldet werden.

    N.B. Das abnorme Vorliegen eines endogenen Hormons oder der entsprechenden Marker im Urin eines Sportlers bedeutet einen Dopingverstoss, sofern nicht bewiesen werden kann, dass eine physiologische oder pathologische Besonderheit vorliegt.

    II. Verbotene Methoden
    II.A. Blutdoping

    Blutdoping bedeutet die Gabe von Blut, Erythrozyten, künstlichen Sauerstoffträgern oder von analogen Blutprodukten.

    II.B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation


    - VerdĂĽnnen mit Wasser oder anderen FlĂĽssigkeiten
    - Beeinflussung der renalen Stoffausscheidung mit Substanzen wie z.B. Probenecid
    - Beeinflussung der Messergebnisse fĂĽr Testosteron und Epitestosteron z.B. durch Bromantan
    - Beeinflussung des Verhältnisses Testosteron/Epitestosteron durch Zufuhr von Epitestosteron*
    - weitere Methoden, welche Dopingkontroll-Proben verändern oder bei welchen eine Veränderung der Probe erwartet werden kann

    * Eine allfällig höhere Konzentration an Epitestosteron als 200 ng/ml im Urin zieht die gleichen medizinischen Abklärungen nach sich wie sie für Testosteron vorgesehen sind (vgl. Kapitel I.C.1)

    N.B. Der Erfolg oder Misserfolg bei der Verwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode ist unerheblich. Es genĂĽgt die blosse Verwendung/Anwendung oder der Versuch einer Verwendung/Anwendung, um einen Dopingverstoss zu begehen.

    III. Substanzen mit gewissen Einschränkungen
    III.A. Alkohol

    Einzelne Sportverbände verbieten Alkoholgenuss und führen Alkoholtests durch.

    III.B. Cannabinoide
    Einzelne Verbände prüfen auch auf Cannabinoide (Carboxy-THC im Urin). An Olympischen Spielen wird auf Cannabinoide geprüft. Eine Urinkonzentration von mehr als 15 ng/ml Carboxy-THC ist verboten.

    III.C. Lokalanästhetika

    Die gängigen Lokalanästhetika (z.B. Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain etc.) ausser Kokain sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: a) bei topischer Anwendung (z.B. am Auge , im Ohr, im Mund etc.) b) zur lokalen oder intraartikulären Injektion, wenn eine medizinische Indikation besteht Bei Wettkämpfen kann die Meldung des Einsatzes von injizierten Lokalanästhetika von den zuständigen Sportbehörden verlangt werden.

    III.D. Kortikosteroide
    Die systemische Verwendung von Kortikosteroiden ist verboten, sofern sie oral, rektal, intravenös oder intramuskulär erfolgt. Andere Anwendungsformen sind erlaubt.

    III.E. Betablocker
    In einigen Sportarten, bei denen Konzentration und innere Ruhe eine Rolle spielen, sind Betablocker verboten: z.B. Schiessen, Moderner FĂĽnfkampf, Golf, Bob, Curling, Fechten, Flugsport, Motorsport, Pferdesport, Wasserspringen, Skispringen, Ski alpin.

    Beispiele solcher Betablocker sind wie folgt:

    Acebutolol

    Bunolol

    Levobunolol

    Pindolol

    Alprenolol

    Carteolol

    Metipranolol

    Propranolol

    Atenolol

    Celiprolol

    Metoprolol

    Oxprenolol

    Betaxolol

    Esmolol

    Nadolol

    Sotalol

    Bisoprolol

    Labetalol

    Nebivolol

    Timolol

    und verwandte Substanzen!

  4. IV. Trainingskontrollen
    Es wird auf folgende Substanzen / Methoden geprĂĽft:
    I.C. Anabolika
    I.D. Diuretika
    I.E. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)
    II.B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulatio

Herausgegeben durch den Schweizerischen Olympischen Verband (SOV)
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